Beispiel GmbHBeispiel GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
VertragAV-2026-044Datum01.10.2026Vorgang
Arbeitsvertrag
zwischen der Beispiel GmbH (Arbeitgeber) und (Mitarbeiter)
§ 1 Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am . Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann jede Seite mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 2 Tätigkeit
Der Mitarbeiter wird als eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihm andere zumutbare Aufgaben zuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen.
§ 3 Arbeitsort
Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers in Frankfurt am Main. Mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Beginn und Ende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
§ 5 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von , zahlbar jeweils zum Monatsende auf das angegebene Konto.
§ 6 Urlaub
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
§ 7 Arbeitsverhinderung
Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, meldet er das sofort. Bei Krankheit legt er ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor; die elektronische Meldung der Krankenkasse genügt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Mitarbeiter behandelt Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit zeigt der Mitarbeiter vorher an. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
§ 10 Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht.
§ 11 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Hinweise nach dem Nachweisgesetz
Für Überstunden gilt die Regelung des Arbeitszeitgesetzes; angeordnete Überstunden werden vergütet oder ausgeglichen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht nach Absprache. Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Frankfurt am Main, 01.10.2026
Beispiel GmbHOrt, Datum
Mitarbeiter
Beispiel GmbH · Sitz Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 00000 · Geschäftsführer: Alex Beispiel · USt-ID DE000000000
Beispiel GmbHBeispiel GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
VertragAV-2026-045Datum01.10.2026Vorgang
Arbeitsvertrag in Teilzeit
zwischen der Beispiel GmbH (Arbeitgeber) und (Mitarbeiter)
§ 1 Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am . Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann jede Seite mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 2 Tätigkeit
Der Mitarbeiter wird als eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihm andere zumutbare Aufgaben zuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen.
§ 3 Arbeitsort
Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers in Frankfurt am Main. Mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Beginn und Ende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
§ 5 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von , zahlbar jeweils zum Monatsende auf das angegebene Konto.
§ 6 Urlaub
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
§ 7 Arbeitsverhinderung
Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, meldet er das sofort. Bei Krankheit legt er ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor; die elektronische Meldung der Krankenkasse genügt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Mitarbeiter behandelt Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit zeigt der Mitarbeiter vorher an. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
§ 10 Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht.
§ 11 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Hinweise nach dem Nachweisgesetz
Für Überstunden gilt die Regelung des Arbeitszeitgesetzes; angeordnete Überstunden werden vergütet oder ausgeglichen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht nach Absprache. Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Frankfurt am Main, 01.10.2026
Beispiel GmbHOrt, Datum
Mitarbeiter
Beispiel GmbH · Sitz Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 00000 · Geschäftsführer: Alex Beispiel · USt-ID DE000000000
Beispiel GmbHBeispiel GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
VertragAV-2026-046Datum01.10.2026Vorgang
Befristeter Arbeitsvertrag
zwischen der Beispiel GmbH (Arbeitgeber) und (Mitarbeiter)
§ 1 Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am und ist befristet bis zum . Es endet mit diesem Tag, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Auch während der Befristung kann jede Seite ordentlich kündigen (§ 15 Abs. 4 TzBfG).
§ 2 Tätigkeit
Der Mitarbeiter wird als eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihm andere zumutbare Aufgaben zuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen.
§ 3 Arbeitsort
Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers in Frankfurt am Main. Mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Beginn und Ende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
§ 5 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von , zahlbar jeweils zum Monatsende auf das angegebene Konto.
§ 6 Urlaub
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
§ 7 Arbeitsverhinderung
Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, meldet er das sofort. Bei Krankheit legt er ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor; die elektronische Meldung der Krankenkasse genügt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Mitarbeiter behandelt Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit zeigt der Mitarbeiter vorher an. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
§ 10 Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht.
§ 11 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Hinweise nach dem Nachweisgesetz
Für Überstunden gilt die Regelung des Arbeitszeitgesetzes; angeordnete Überstunden werden vergütet oder ausgeglichen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht nach Absprache. Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Eine Befristung braucht die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG), und zwar vor dem ersten Arbeitstag. Die Unterschrift läuft deshalb mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).
Frankfurt am Main, 01.10.2026
Beispiel GmbHOrt, Datum
Mitarbeiter
Beispiel GmbH · Sitz Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 00000 · Geschäftsführer: Alex Beispiel · USt-ID DE000000000
Beispiel GmbHBeispiel GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
VertragAV-2026-047Datum01.10.2026Vorgang
Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung
zwischen der Beispiel GmbH (Arbeitgeber) und (Mitarbeiter)
§ 1 Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am . Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann jede Seite mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 2 Tätigkeit
Der Mitarbeiter wird als eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihm andere zumutbare Aufgaben zuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen.
§ 3 Arbeitsort
Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers in Frankfurt am Main. Mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt nach Absprache, im Durchschnitt 10 Stunden. Beginn und Ende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
§ 5 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält . Die Grenze für eine geringfügige Beschäftigung wird eingehalten. Über die Möglichkeit, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen, wurde er informiert.
§ 6 Urlaub
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf anteilig nach Arbeitstagen, bei fünf Tagen 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
§ 7 Arbeitsverhinderung
Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, meldet er das sofort. Bei Krankheit legt er ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor; die elektronische Meldung der Krankenkasse genügt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Mitarbeiter behandelt Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit zeigt der Mitarbeiter vorher an. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
§ 10 Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht.
§ 11 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Hinweise nach dem Nachweisgesetz
Für Überstunden gilt die Regelung des Arbeitszeitgesetzes; angeordnete Überstunden werden vergütet oder ausgeglichen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht nach Absprache. Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Frankfurt am Main, 01.10.2026
Beispiel GmbHOrt, Datum
Mitarbeiter
Beispiel GmbH · Sitz Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 00000 · Geschäftsführer: Alex Beispiel · USt-ID DE000000000
Beispiel GmbHBeispiel GmbH · Musterstraße 1 · 60311 Frankfurt am Main
VertragAV-2026-048Datum01.10.2026Vorgang
Arbeitsvertrag für Werkstudenten
zwischen der Beispiel GmbH (Arbeitgeber) und (Mitarbeiter)
§ 1 Beginn und Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am . Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In dieser Zeit kann jede Seite mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
§ 2 Tätigkeit
Der Mitarbeiter wird als eingestellt. Der Arbeitgeber kann ihm andere zumutbare Aufgaben zuweisen, die seiner Qualifikation entsprechen.
§ 3 Arbeitsort
Arbeitsort ist der Sitz des Arbeitgebers in Frankfurt am Main. Mobiles Arbeiten ist nach Absprache möglich.
§ 4 Arbeitszeit
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden. Beginn und Ende richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen.
§ 5 Vergütung
Der Mitarbeiter erhält ein monatliches Bruttogehalt von . Er weist seine Immatrikulation zu Beginn jedes Semesters nach und meldet das Ende des Studiums unverzüglich.
§ 6 Urlaub
Der Mitarbeiter hat Anspruch auf anteilig nach Arbeitstagen, bei fünf Tagen 30 Arbeitstage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.
§ 7 Arbeitsverhinderung
Kann der Mitarbeiter nicht arbeiten, meldet er das sofort. Bei Krankheit legt er ab dem vierten Kalendertag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor; die elektronische Meldung der Krankenkasse genügt.
§ 8 Verschwiegenheit
Der Mitarbeiter behandelt Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten vertraulich, auch nach Ende des Arbeitsverhältnisses.
§ 9 Nebentätigkeit
Eine Nebentätigkeit zeigt der Mitarbeiter vorher an. Der Arbeitgeber kann sie untersagen, wenn sie seine berechtigten Interessen beeinträchtigt.
§ 10 Kündigung
Nach der Probezeit gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit Ablauf des Monats, in dem der Mitarbeiter die Regelaltersgrenze erreicht.
§ 11 Ausschlussfristen
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden. Das gilt nicht für den gesetzlichen Mindestlohn, für Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 12 Hinweise nach dem Nachweisgesetz
Für Überstunden gilt die Regelung des Arbeitszeitgesetzes; angeordnete Überstunden werden vergütet oder ausgeglichen. Ein Anspruch auf Fortbildung besteht nach Absprache. Gegen eine Kündigung kann innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden (§ 4 KSchG).
§ 13 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform; individuelle Absprachen haben Vorrang. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Frankfurt am Main, 01.10.2026
Beispiel GmbHOrt, Datum
Mitarbeiter
Beispiel GmbH · Sitz Frankfurt am Main · Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 00000 · Geschäftsführer: Alex Beispiel · USt-ID DE000000000