AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Meinberg Finance GmbH, Opernplatz 14, 60313 Frankfurt am Main (nachfolgend: „Meinberg Finance GmbH“) gegenüber Unternehmern und Kaufleuten (nachfolgend „Kunde“)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Meinberg Finance GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Meinberg Finance GmbH mit seinen Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Meinberg Finance GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Meinberg Finance GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Auftrags ist die jeweils vereinbarte, im Angebot und seinen Anlagen bezeichnete Tätigkeit der Meinberg Finance GmbH. Ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand ist die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Unerheblich ist ebenfalls, ob oder wann dieser erzielt ist.

(2) Nicht Gegenstand des Auftrages sind die Beratungen in Rechts-, Steuer- und Versicherungsfragen. Sofern sich die Notwendigkeit der Einschaltung entsprechender Berufsangehöriger ergibt, wird Meinberg Finance GmbH den Kunden darauf hinweisen, wobei Meinberg Finance GmbH hierzu nicht verpflichtet ist.

(3) Von Dritten oder von dem Kunden gelieferte Daten werden seitens Meinberg Finance GmbH nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach anerkannten Regeln der Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

(4) Meinberg Finance GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen. Eine Leistungserbringung durch eine bestimmte Person ist nicht geschuldet.

(5) Bei der Erbringung der beauftragten Leistungen ist Meinberg Finance GmbH hinsichtlich der Bestimmung von Ort und Zeit grundsätzlich frei. Meinberg Finance GmbH wird allerdings die geschäftlichen Bedürfnisse des Kunden bestmöglich berücksichtigen, sofern die Leistungserbringung nicht onlinebasiert erfolgt.

(6) Sofern die Leistungserbringung durch Meinberg Finance GmbH online- und webbasiert erfolgt, hat der Kunde zu gewährleisten, dass die dafür erforderlichen technischen Voraussetzungen auf Seiten des Kunden stets vorliegen. Diese werden dem Kunden durch Meinberg Finance GmbH mitgeteilt.

(7) Meinberg Finance GmbH übernimmt nicht die Überwachung der Liquidität/Zahlungsfähigkeit des Kunden. Insoweit hat der Kunde stets eigenverantwortlich und gegebenenfalls unter Beauftragung eines Steuerberaters zu handeln. Meinberg Finance GmbH schuldet insoweit auch nicht die Vermittlung oder die Kontaktaufnahme zu etwaigen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.

§ 3 Leistungsänderungen

(1) Meinberg Finance GmbH ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Kunden Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten zumutbar ist.

(2) Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.

§ 4 Mitwirkungshandlungen des Kunden; Abwerbeverbot

(1) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern durch Meinberg Finance GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Meinberg Finance GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von Meinberg Finance GmbH unberührt.

(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

(3) Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Vertragsbeendigung keine der gegenwärtigen Geschäftsführer oder Arbeitnehmer der Meinberg Finance GmbH abwerben, wobei diese Beschränkung nicht für die Einstellung von Mitarbeitern gilt, deren Anstellungsverhältnis zuvor von der Meinberg Finance GmbH beendet wurde, die ihr Anstellungsverhältnis von sich aus vor Aufnahme von Gesprächen mit dem Kunden über eine Einstellung kündigen oder eine einvernehmliche Aufhebung vereinbaren oder die sich von sich aus ohne Veranlassung beim Kunden bewerben.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Meinberg Finance GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen.

(2) Der Kunde erhält bei mündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Meinberg Finance GmbH eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform.

(3) Sofern eine Festlaufzeit vereinbart ist, verlängert diese sich automatisch um den Zeitraum der Festlaufzeit, wenn das Vertragsverhältnis nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Festlaufzeit gekündigt wird. Sodann gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende.

§ 6 Zahlungen, Preise, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Erfolgshonorar

(1) Die Preise, die von Meinberg Finance GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.

(3) Meinberg Finance GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung.

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Meinberg Finance GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(6) Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

(7) Für den Fall, dass eine erfolgsabhängige Vergütung vereinbart wurde, gilt grundsätzlich Folgendes:

a) Definitionen

„Vermittlung von Finanzmitteln“ umfasst insbesondere aber nicht abschließend: Darlehen, Kontokorrent-Linien, Wandeldarlehen, Beteiligungen (offen oder still), Förderungen oder Zuschüsse, Mezzanine-Kapital, IPO-Begleitung, Crowdfunding, Crowdlending oder Crowdinvesting oder sämtliche wirtschaftlich gleichwertige Arten von Kapitalbeschaffung.

„Verkäufe“ umfasst insbesondere, aber nicht abschließend: Verkauf oder Teilverkauf von Geschäftsanteilen, Gesellschafterbeteiligungen, Aktien oder Assets, Fusionen oder sonstige wirtschaftlich gleichwertige Konstellationen.

b) Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Erfolgshonorars ist (i) im Falle des Verkaufs die jeweilige Gegenleistung, eingeschlossen ungewisse Zahlungen und Leistungen aufgrund von Optionsvereinbarungen, wie eine Miet-Kaufoption, oder Pacht- /Mietverträge im Zusammenhang mit der Transaktion oder Earn-out-Vereinbarungen, wobei bei variablen Komponenten der vernünftigerweise zu erwartende Betrag maßgeblich ist, und (ii) im Fall der Vermittlung von Finanzierungsmitteln das Gesamtvolumen der Finanzierung.

c) Höhe des Erfolgshonorars

Als vereinbart gilt ein Erfolgshonorar von 3,5% der vorab definierten Bemessungsgrundlage, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen ist.

d) Fälligkeit

Im Falle des Verkaufs, wird das vereinbarte Erfolgshonorar mit Unterzeichnung des jeweiligen notariellen oder privatschriftlichen Vertrages durch den Kunden fällig und ist binnen 10 Tagen zahlbar. Im Falle der Mitwirkung an der Vermittlung von Finanzmitteln, wird das vereinbarte Erfolgshonorar bei tatsächlichem Zufluss der Finanzmittel an den Kunden fällig und ist zahlbar binnen 10 Tagen.

e) Auskunft

Der Kunde bzw. seine Gesellschafter sind jederzeit zur Auskunft gegenüber Meinberg Finance GmbH verpflichtet, ob, wann und mit welchem Inhalt ein notarieller oder privatschriftlicher Vertrag unterzeichnet wurde beziehungsweise ob, wann und in welcher Höhe entsprechende Finanzmittel dem Kunden zugeflossen sind. Die Auskunftsverpflichtung besteht für einen Zeitraum von 12 Monaten über das Ende der Vertragslaufzeit fort, unabhängig davon, auf welchem Grund die Vertragsbeendigung beruht. Die Auskunft wird unverzüglich, spätestens binnen zwei Werktagen auf erstes Anfordern von Meinberg Finance GmbH erteilt. Die Auskunftserteilung kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde. Bei Verweigerung der Auskunft durch den Kunden oder berechtigten Zweifeln an der Vollständigkeit der Auskunft ist Meinberg Finance GmbH berechtigt vollständigen Buchauszug gemäß und/oder analog § 87c HGB vom Kunden zu verlangen. Der Buchauszug ist binnen 14 Tagen auf Anforderung durch Meinberg Finance GmbH zu erteilen. Der Buchauszug kann in Schriftform oder in Textform per E-Mail erfolgen. Das Übermittlungsrisiko trägt der Kunde.

§ 7 Auslagen

Zusätzlich zu der im Angebot benannten Vergütung erstattet der Kunde der Meinberg Finance GmbH, die angemessenen Auslagen, einschließlich Reisekosten (Bahn: Fahrtkosten 1. Klasse (zuzüglich Zuschläge), Flugkosten der Business-Class, PKW: EUR 0,50 für jeden gefahrenen Kilometer), Hotel- und Bewirtungskosten in angemessenem Umfang, im Zusammenhang mit den aufgrund des Auftrags erbrachten Leistungen.

§ 8 Haftung, Verjährung

(1)   Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber Meinberg Finance GmbH zu gewährleisten. Meinberg Finance GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über ihr Unternehmen und ihre Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2)   Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses §8 eingeschränkt.

(3)   Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn

a)     die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,

b)     die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,

c)     die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,

d)     bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir hieraus haften.

       

In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.

(4)   Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben unbeschränkt haften.

Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Für sonstige Fälle einfacher Fahrlässigkeit haften wir bis zu einer Gesamtsumme von 250.000,00 Euro, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

(5)   Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch den Kunden nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch die Meinberg Finance GmbH (gesetzliche Beweislastverteilung).

(6)   Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

(1)   Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Meinberg Finance GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Bestimmungen.

(2)   Die Einräumung einfacher Nutzungsrechte erfolgt nur solange der Kunde die Meinberg Finance GmbH die nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet. Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Meinberg Finance GmbH über.

(3)   Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von der Meinberg Finance GmbH gefertigten Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen sowie weitere Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgeahmt werden.

(4)   Für den Fall, dass Nutzungsrechte an Meinberg Finance GmbH eigener Software eingeräumt sind, erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden mit Ende der Vertragslaufzeit automatisch, ohne dass es einer gesonderten Erklärung bedarf. Sämtliche damit im Zusammenhang bereitgestellter Zugänge, Codes etc. sind mit Vertragsbeendigung auf erstes Anfordern unverzüglich herauszugeben. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung u.ä. ist nicht gestattet.

§ 10 Geheimhaltung

(1) Meinberg Finance GmbH ist verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Kunden bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Kunden erfolgen.

(2) Meinberg Finance GmbH übernimmt es, alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

(3) Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Auftrages für einen Zeitraum von zwei Jahren hinaus und erstreckt sich auf alle Mitarbeiter/innen der Meinberg Finance GmbH.

§ 11 Gruppencalls, Videoschulungen, Online-Coaching

(1) Meinberg Finance GmbH erbringt einzelne Leistungen in sogenannten „Gruppencalls“, d.h. Online-Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern. Der Kunde ist sich bewusst, dass hierbei eine offene Kommunikation mit anderen Teilnehmern erfolgt. Insoweit ist stets und vollumfänglich Stillschweigen gegenüber Externen und Dritten zu bewahren. Eine Verbreitung dieser Informationen ist verboten.

(2) Der Kunde hat im Rahmen des Vertragsverhältnisses, und insbesondere auch in Formaten wie im vorstehenden Absatz 1 beschrieben, stets respektvoll mit anderen Teilnehmern/Kunden und Mitarbeitern umzugehen.

(3) Der Kunde erhält zwecks Teilnahme und Zugang zu Videoschulungen persönliche Zugangsdaten. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und wird bei Zuwiderhandlung straf- und zivilrechtlich verfolgt. Die Meinberg Finance GmbH ist berechtigt, den Zugang zu ihren IT-Systemen per IP-Abgleich dauerhaft zu überwachen. Der Einsatz von Technologien, welche die IP-Adresse des Kunden beim Zugriff auf die IT-Systeme sowie Programm- und Trainingsinhalte verschleiert, anderweitig verfälscht oder anonymisiert (zum Beispiel Tor-Browser), ist verboten.

(4) Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Absätze 1,2 und 3 trotz einmaliger Verwarnung ist Meinberg Finance GmbH berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Programm- und Trainingsinhalten nach billigem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft zu sperren beziehungsweise den Kunden von der Teilnahme an den Seminaren auszuschließen. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden gegenüber der Meinberg Finance GmbH bleiben in diesem Fall unberührt.

§ 12 Veröffentlichung zu Referenzwecken

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Meinberg Finance GmbH das Mandat unter Angabe des Namens, des Logos, der Marken und sonstigem in Übereinstimmung mit dem Kunden erstelltem Werbematerial (Fotos, Videos, etc.) des Kunden sowie dem allgemeinen Inhalt des Mandats im Einklang mit bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarungen zu veröffentlichen. Dies gilt auch über die Beendigung des Vertrages hinaus.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Meinberg Finance GmbH maßgebend.

(2) Sofern einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein sollten, bleiben die weiteren Bestimmungen und der Vertrag zwischen Meinberg Finance GmbH und dem Kunden davon unberührt.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Meinberg Finance GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Meinberg Finance GmbH und dem Kunden ist der Sitz von Meinberg Finance GmbH.

AGB Stand: 15.04.2024 © Vervielfältigung verboten.

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